Rechtliche Informationen
Hinweisgeberkanal
01Zweck
Ein Arbeitsplatz ohne Missstände
Der Kanal richtet sich an Personen mit beruflichem Bezug zu Lintex, etwa Beschäftigte, Auftragnehmer und Lieferanten. Frühere und künftige Verbindungen sind ebenfalls eingeschlossen.
Lintex untersucht vermutete Missstände, geht ihnen nach und schützt Hinweisgebende unter den in der Richtlinie beschriebenen Voraussetzungen.
02Wann melden
Schwerwiegende Missstände, die bekannt werden müssen
Melden Sie schwerwiegende Missstände im öffentlichen Interesse, von denen Sie im beruflichen Zusammenhang erfahren haben, oder bestimmte Verstöße gegen EU-Recht. Sie müssen hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen wahr sind.
Persönliche Beschwerden ohne öffentliches Interesse richten Sie an Ihre Führungskraft oder die Personalabteilung. Geben Sie sensible personenbezogene Daten nur an, wenn sie für die Beschreibung des Geschehens unbedingt erforderlich sind.
03So melden Sie
Über den Meldekanal
lintex.visslan-report.seDer Visslan-Kanal ist jederzeit offen. Eine unabhängige Stelle nimmt schriftliche Meldungen oder Audiodateien entgegen.
Hinweisgeberrichtlinie und Anweisungen (PDF auf Englisch)Sie können auch extern an eine zuständige Behörde oder gegebenenfalls an Institutionen, Organe oder Agenturen der EU melden. Abschnitt 3.3 der Richtlinie erklärt das Vorgehen.
04Nach Ihrer Meldung
Bestätigung und Rückmeldung
7 Tage
Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung
3 Monate
Rückmeldung: geplante oder ergriffene Maßnahmen
Meldungen werden vertraulich behandelt, und Sie können anonym bleiben. Bewahren Sie den erhaltenen sechzehnstelligen Code auf, um Ihren Fall zu verfolgen.
Ihre Identität wird nur mit Ihrer Einwilligung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt. Nicht relevante personenbezogene Daten werden gelöscht. Daten werden nur so lange wie nötig aufbewahrt. Repressalien sind verboten. Die Richtlinie beschreibt die Voraussetzungen für den Schutz.